Navigation überspringen
Privatkunden
Firmenkunden
Ihre Volksbank
Immobilien
Karriere
Mitglieder
Zahlungsverkehr
Download
OnlineLogin
Unsere Goldpartner
Kontakt & Service
Börseninformationen
Volksbank Lübeck eG
BLZ: 23090142
Impressum | Vermittler-Info | Satzung + AGB + Sonderbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Preise | Nutzungsbedingungen

Abgeltungssteuer

Passen Sie Ihre Finanzplanung an!

Am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Als Anleger können Sie profitieren, wenn Sie Ihr persönliche Steuersatz darüber liegt. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater !
25 Prozent für Alle

Seit 2009 gilt für alle Kapitaleinkünfte, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuerfreiheit für Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer ist entfallen.
Bisher wurden Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Sollte dieser über 25 % liegen, profitieren Sie direkt von der neuen Steuerregelung. zur Übersicht Abgeltungssteuer

Kirchensteuerzahlung - bequem über die Bank

Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer von uns erhoben werden. Ein Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer.
Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug durch uns erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen werden. Bitte reichen Sie uns daher das Formular zur Abführung der Kirchensteuer baldmöglichst ein oder sprechen Sie uns an.

Sie wünschen Details?

Unser Partner, die Union Investment AG, hat die Details zur Abgeltungssteuer für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach unten, oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit Ihrem Berater.