
Sparerfreibetrag
Seit dem 01.01.2007 ist der Sparerfreibetrag fast halbiert – jetzt auf neuen Kurs gehen!
Wieder einmal greift Vater Staat den Bürgern tief in die Tasche
| Ab 2007 ist der Sparerfreibetrag um fast die Hälfte gesenkt worden: | ||
|---|---|---|
| bis 2006 | seit 1.1.2007 | |
| Ledig Sparerfreibetrag incl. Werbungskostenpauschale | 1421,00 EUR | 801,00 EUR |
| Verheiratet Sparerfreibetrag incl. Werbungskostenpauschale | 2842,00 EUR | 1602,00 EUR |
Auch in Zukunft gilt:
Um den sofortigen Abzug von Steuern auf die Zinseinnahmen, Kursgewinne und Dividenden zu vermeiden ist ein Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft usw. einzureichen.
Zinseinnahmen, Kursgewinne und Dividenden oberhalb der Grenzen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag vom Steuerbetrag und evtl. Kirchensteuer.
Die abgeführten Steuern (Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, evtl. Kirchensteuer) können im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert werden, sofern dieser unter 25% liegt.
Informationen zur Abgeltungssteuer
