Anmelden an der Online-Anwendung

Voraussetzungen

  • Sie haben die Online-Anwendung gestartet.

Wie melden Sie sich an der Online-Anwendung an?

Schritt

Vorgehensweise

1

Geben Sie Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey und PIN) in den entsprechenden Feldern ein.

2

Wählen Sie [Anmelden], um sich die Personen-/Kontenübersicht mit allen Konten, für die Sie eine Berechtigung haben, anzeigen zu lassen.

Änderungen bei der Anmeldung mit der 'Delegierten Verordnung zur starken Kundenauthentifizierung und offener und sicherer Standards für die Kommunikation (EU 2018/389)'

Gemäß der 'Delegierten Verordnung zur starken Kundenauthentifizierung und offener und sicherer Standards für die Kommunikation (EU 2018/389)' müssen Sie ab dem 14.09.2019 (Inkrafttreten der Verordnung) verpflichtend bei jedem Zugang zur Online-Anwendung (eBanking) eine starke Kundenauthentifizierung durchführen.

  • Das bedeutet, dass Sie neben der Zugangskennung (VR-NetKey) und Ihrer PIN auch eine TAN eingeben müssen.

    In der Online-Anwendung (eBanking) werden dabei alle TAN-Verfahren unterstützt.

  • Ihre Bank kann diese grundlegende Vorgabe durch die Nutzung einer Ausnahmeregelung so anpassen, dass nur alle 90 Tage die Anmeldung zusätzlich mit einer TAN erforderlich wird.

    Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrer Bank nach, ob diese Ausnahmeregelung für die Anmeldung eingesetzt wird.

  • Bei jedem Erstzugang zur Online-Anwendung (eBanking) müssen Sie eine starke Kundenauthentifizierung mittels einer zusätzlichen TAN vornehmen (siehe 'Weitere Hinweise').

    Eine Ausnahmeregelung ist hier nicht möglich.

Melden Sie sich nach Inkrafttreten der'Delegierten Verordnung zur starken Kundenauthentifizierung und offener und sicherer Standards für die Kommunikation (EU 2018/389)' (14.09.2019) wie folgt in der Online-Anwendung (eBanking) an

Schritt

Vorgehensweise

1

Geben Sie Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey und PIN) in den entsprechenden Feldern ein.

2

Wählen Sie Anmelden, um sich die Personen-/Kontenübersicht mit allen Konten, für die Sie eine Berechtigung haben, anzeigen zu lassen.

3

Geben Sie ggf. die erforderliche TAN für die starke Kundenauthentifizierung ein und wählen Sie erneut Anmelden.

Weitere Informationen zur 'Delegierten Verordnung zur starken Kundenauthentifizierung und offener und sicherer Standards für die Kommunikation (EU 2018/389)' erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Informationen zu den Eingabefeldern

Wenn Sie für Ihre Zugangskennung (VR-NetKey) einen Alias-Begriff vergeben haben, können Sie diesen alternativ im entsprechenden Feld eingeben und sich so anmelden.

Hinweise zu den TAN-Verfahren

  • Welche TAN-Verfahren Ihnen konkret zur Verfügung stehen, hängt von den Einstellungen Ihrer Bank ab.

  • Wenn Sie kein TAN-Verfahren für die Online-Anwendung (eBanking) besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um sich für ein TAN-Verfahren registrieren zu lassen.

    Dieses TAN-Verfahren können Sie dann auch für die starke Kundenauthentifizierung verwenden.

  • Wenn Sie ein TAN-Verfahren verwenden möchten, das aktuell gesperrt ist, hat dies folgende Auswirkungen:

    • TAN-Verfahren mobileTAN

      Dieses TAN-Verfahren können Sie selbst in der Online-Anwendung (eBanking) entsperren.

      Verwenden Sie dazu den Freischaltcode, den Sie per Post von Ihrer Bank erhalten haben.

      Wenn Sie keinen Freischaltcode erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um einen solchen Code zu erhalten.

    • TAN-Verfahren SecureGo

      Dieses TAN-Verfahren können Sie ebenfalls selbst in der Online-Anwendung (eBanking) entsperren.

      Verwenden Sie dazu den Entsperrcode, den Sie per Post von Ihrer Bank erhalten haben.

      Wenn Sie keinen Entsperrcode erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, um einen solchen Code zu erhalten.

    • TAN-Verfahren Sm@rt-TAN plus

      Dieses TAN-Verfahren können Sie nicht selbst in der Online-Anwendung (eBanking) entsperren.

      Wenden Sie sich zur Entsperrung bitte an Ihre Bank.

Weitere Hinweise

  • Wenn Sie die Online-Anwendung (eBanking) zum ersten Mal benutzen, werden Sie aus Sicherheitsgründen aufgefordert, Ihre PIN zu ändern (Zwangs-PIN-Änderung) und dies mit einer TAN zu bestätigen.

  • Diese TAN wird dann auch für die anschließende Anmeldung mit starker Kundenauthentifizierung verwendet.

  • Wenn Ihre Bank die Ausnahmeregelung zur Anmeldung unterstützt, müssen Sie zukünftig nur alle 90 Tage zusätzlich eine TAN zur starken Kundenauthentifizierung eingeben.

  • Wenn Ihre Bank einen 'gehärteten (gesicherten)' Browser für die Online-Anwendung (eBanking) verlangt und Sie sich in einem 'normalen' Browser anmelden möchten, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

    Wechseln Sie ggf. in den für die Online-Anwendung (eBanking) vorgesehenen 'gehärteten (gesicherten)' Browser.

Cookies und Javascript

Beachten Sie:

Der uneingeschränkte Funktionsumfang der Online-Anwendung steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn im verwendeten Internet-Browser Cookies akzeptiert werden und JavaScript aktiviert ist.

Bei der Anmeldung wird geprüft, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

Wenn die Voraussetzungen nicht oder nur teilweise gegeben sind, tritt folgende Situation auf:

  • Wenn im verwendeten Internet-Browser keine Cookies akzeptiert werden und/oder JavaScript nicht aktiviert ist, können Sie die Online-Anwendung nicht nutzen. Eine Anmeldung ist damit nicht möglich.

    Sie erhalten zu diesem Sachverhalt einen entsprechenden Hinweis.

    Nehmen Sie die notwendigen Einstellungen im verwendeten Internet-Browser vor, um die Online-Anwendung nutzen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.