Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Aktuelle Informationen für Gewerbetreibende, Selbständige und Unternehmen
Stand vom 09.04.20
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank Lübeck eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Als Übersicht und Orientierung für Ihre jeweiligen Fragestellungen empfehlen wir folgendes Vorgehen.
Wie erhalte ich als Gewerbetreibender und Unternehmer finanzielle Hilfe?
1. Hausbank kontaktieren
- Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollten Sie als ersten Schritt zeitnah Ihren Berater bei der Volksbank Lübeck kontaktieren.
- Über uns können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen.
- Bis zur Auszahlung der KFW-Mittel stellen wir Ihnen ausreichend Liquidität zur Verfügung.
Als starker Partner an Ihrer Seite ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Sie jetzt existenziell wichtig. Daher haben wir für unsere langjährigen Firmenkunden verschiedene Anforderungen je nach individuellem Bedarf geschaffen. Z.B sind für eine Tilgungsaussetzung andere Anfordungen an Unterlagen notwendig als für eine Liquditätshilfe.
Bei einer Krediterhöhung kann eine Planungsrechnung des zuständigen Steuerberaters sinnvoll sein, ist bei uns aber bis zu einer bestimmten Antragshöhe, kein Muss. Dieser zusätzliche Kredit sollte Angaben hinsichtlich der Höhe, Laufzeit und Zinsgestaltung beinhalten.
Kommt man zu dem Ergebnis, dass Fördermittel beantragt werden sollen, helfen wir Ihnen durch eine schnelle Vorfinanzierung und bringen den Antrag, unter Beachtung der einzureichenden Unterlagen (i.d.R. Jahresabschluss und aktuelle BWA), auf den Weg.
Daher lohnt sich ein Kontakt zum Firmenkundenbetreuer*innen.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner*innen.
- kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2018, 2019 (wenn schon vorhanden)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 31.12.2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monaten
Jede Unterstützung stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Zum Download
Senden Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail an Ihren Firmenkundenbetreuer*innen.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner*innen.
Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind.
Welche Maßnahmen sind noch sinnvoll?
Kurzarbeit beantragen
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Für die Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie nachstehend den entsprechenden Link zur Bundesagentur für Arbeit:
Steuerstundungen beantragen
Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater, um über die Möglichkeit von Steuerstundungen zu sprechen. Die Finanzbehörden aller Bundesländer wurden aufgefordert, pragmatische Maßnahmen umzusetzen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu mildern.
Hierzu zählen:
- Es wird den Finanzbehörden erleichtert, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
- Bei betroffenen Unternehmen wird auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020 verzichtet. Stundungen können frühzeitig beantragt werden.
- Anpassungen von steuerpflichtigen Vorauszahlungen werden erleichtert.
Sozialversicherungsbeiträge stunden
Informationen für das Stunden von Sozialversicherungsbeiträgen finden Sie hier.
Weitere Kreditprogramme nutzen
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Soforthilfe für Kleinstunternehmen
Förderkredit der VR Smart Finanz
Bis zu 100.000 Euro Corona-Soforthilfe für Ihr Unternehmen

Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.
Weitere Informationen
Der nachfolgende Link "Mehr Informationen zu den Kreditprogrammen" führt Sie direkt zum Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Dort erhalten Sie alle Informationen zu den genannten Förderprogrammen. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater, wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege, erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Volksbank Lübeck eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Volksbank Lübeck eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.
Unsere Firmenkundenbetreuer*innen sind für Sie da:

- Christian Gomlich
- Bereichsleiter Firmenkundenbetreuung
- 0451 1404-412
- Christian.Gomlich@volksbank-luebeck.de

- Björn Beusen
- Stellv. Bereichsleiter Firmenkundenbetreuung
- 0451 1404-410
- Schreiben Sie mir

- Jens Krause
- Firmenkundenbetreuer
- 04502 8600-22
- Jens.Krause@volksbank-luebeck.de

- Volker Navrath
- Firmenkundenbetreuer
- 0451 1404-423
- Volker.Navrath@volksbank-luebeck.de

- Thekla Schmidt
- Firmenkundenbetreuerin
- 0451 1404-413
- Thekla.Schmidt@volksbank-luebeck.de

- Hans-Joachim Redder
- Firmenkundenbetreuer
- 0451 88196-11
- Hans-Joachim.Redder@volksbank-luebeck.de

- Maike Hameister
- Firmenkundenbetreuerin Gewerbekunden
- 0451 1404-411
- maike.hameister@volksbank-luebeck.de

- Laura Klempau
- Firmenkundenbetreuerin Gewerbekunden
- 0451 8819612
- laura.klempau@volksbank-luebeck.de






