- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Lübeck eG und die Menschen darin.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Lübeck eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Kontakt
Assistenz Vorstand
- Nicole Flor
- Assistenz Vorstand
- 0451 1404-401
- Schreiben Sie mir
- Ich rufe Sie zurück
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Unser Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern:
- Lutz Kleinfeldt - Kaufmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Uwe Beythien - Landwirt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Sandra Spilker - selbständige Architektin
- Boris Stomprowski - Rechtsanwalt und Notar a.D.
- Friedemann Kirschstein - Wirtschaftprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Sven Bohlmann - leitender Angestellter, Ausbildungsmeister
- Dr. Muriel Helbig - Präsidentin der Technischen Hochschule
Stand: 11.01.2024
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Unsere Satzung bestimmt, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.