Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und hat Ihren Sitz in Lübeck. Herr Lerch stellte einen Teil seines Vermögens der Stiftung als Stiftungsvermögen zur Verfügung. Weiterhin setzte er die Stiftung als Alleinerbe ein.
Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen fördert die Stiftung den Stiftungszweck "Förderung der Altenhilfe". Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der beschafften Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Herr Lerch ist auch Vorsitzender der Stiftung auf Lebenszeit.
Spenden, Sachzuwendungen und Zustiftungen an die Hans-Joachim Lerch Stiftung sind möglich.