Geschlossene Energiefonds

Investition in die Zukunft

Mit Energiefonds beteiligen Sie sich am Zukunftsmarkt der erneuerbaren Energien. So investieren Sie beispielsweise in eine Photovoltaikanlage, auch wenn Sie keine eigene Immobilie besitzen. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energiequellen.

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Häufige Fragen zu geschlossenen Energiefonds

Wie funktionieren geschlossene Fonds?

Als Anleger wählen Sie zwischen verschiedenen Anlageobjekten: Schiffe, Immobilien, Flugzeuge, Solar- und Windkraftanlagen etc. Bereits mit einer Summe ab 10.000 Euro beteiligen Sie sich so an Sachwerten, die sonst nur institutionellen Investoren offenstehen. Wenn ausreichend Kapital zur Finanzierung des Investitionsobjektes beisammen ist, wird der Fonds geschlossen. Das bedeutet, es können sich keine weiteren Anleger mehr an diesem Fonds beteiligen. Die erwirtschafteten Überschüsse aus der Nutzung des Objektes werden in der Regel jährlich an die Anleger ausgeschüttet. Nach der Veräußerung wird der Fonds aufgelöst und der hieraus erzielte Überschuss ebenfalls an die Anleger ausgeschüttet.

Wie erfolgt die Wertermittlung bei geschlossenen Fonds?

Geschlossene Fonds werden nicht an der Börse gehandelt und sind grundsätzlich auf eine längerfristige Laufzeit angelegt. Sie sind vergleichbar mit direkten Sachwertinvestitionen, für die keine regelmäßige Kursfeststellung erfolgt. Der Gesamterfolg des Investments kann erst nach erfolgter Veräußerung des Anlageobjekts und nach der Auflösung des Fonds festgestellt werden.

Muss ich auf die Erträge Steuern zahlen?

Durch eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds werden Sie zum Miteigentümer. Die Fondsgesellschaft ermittelt die auf Sie entfallenden steuerlichen Einkünfte, die dann in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis zu Risiken von geschlossenen Fonds

Die hier angebotenen Informationen sind unverbindlich. Es handelt sich weder um eine Anlageempfehlung noch um ein Verkaufsangebot. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für das öffentliche Angebot von Beteiligungen ist jeweils allein der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligte und veröffentlichte Verkaufsprospekt. Dieser enthält detaillierte Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten sowie insbesondere auch zu den Risiken einer Beteiligung. Interessenten wird empfohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung den gesamten Verkaufsprospekt aufmerksam zu lesen und sich fachkundig beraten zu lassen.