Die Sanktionen der 3. Stufe gegen Russland sind beschlossen. Die wesentlichen Punkte sind einer Aufstellung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz folgende:
- Russische Banken, die zu mehr als 50% in öffentlichem russischem Besitz sind, können keine Anleihen oder ähnliche Finanzprodukte mehr auf dem Binnenmarkt platzieren, deren Laufzeit 90 Tage übersteigt. Unter die Bestimmungen fällt auch die Sberbank!
- Rüstungsgüter sind vom Export ausgeschlossen.
- Die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) nach Russland ist verboten, sofern diese eine militärische Verwendung haben oder an einen militärischen Endverwender geliefert werden.
- Ausrüstungsgüter und Technik zur Erdölförderung müssen von den nationalen Behörden zum Export genehmigt werden, bei uns das BAFA. Nicht genehmigungsfähig sind demnach Güter zur Ölförderung in der Tiefsee, zur arktischen Ölförderung und Schieferölförderung.
- Die Bestimmungen gelten für Neuverträge. Sie sind mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten.
- Zusätzlich gelten restriktive Maßnahmen für die Krim und Sevastopol.
Eine Übersicht über die aktuell geltenden Sanktionen der EU und anderer Länder in Bezug auf Russland finden Sie hier.